Bitte beachten Sie, dass das Licht in der Tennishalle an Ihren Zugangscode gekoppelt ist - bei Eingabe Ihres Codes wird das Licht automatisch für die Dauer Ihrer Buchung eingeschaltet. 

 

Nutzungsbedingungen eBusy

Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten. Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Mit der Nutzung dieses Buchungssystems akzeptieren Sie folgende Bedingungen:

  1. Um das Online-Buchungssytem von eBusy nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren und einen Benutzernamen, sowie ein Passwort eingeben. Ihre eingegebenen persönlichen Daten, wie zum Beispiel Ihr richtiger Name, eMail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung werden nur auf diesem Server gesammelt. Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an Dritte weiter und erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde. Statistiken, wie z.B. Auslastung der Tennishalle, werden ausschließlich vereinsintern verwendet, um die Grundlage für die Preisgestaltung und Sonderangebote zu bilden. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, sowie unseren Datenschutzbestimmungen.

    Sie erklären mit der Angabe der Kontonummer und der Auswahl "Lastschrift", dass Sie den Verein dazu ermächtigen, bis auf Widerruf alle Beiträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von Ihrem Konto abzubuchen. Wenn das von Ihnen genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift verpflichten Sie sich, dem TSV Forstenried e.V. die entstandenen Kosten zu erstatten. Stornierungen können bis 72 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei vorgenommen werden, Stornierungen nach dieser Frist werden mit dem vollen Stundenpreis berechnet.
     

  2. Sie erklären weiterhin, die im Folgenden aufgeführten weiteren Nutzungsbedingungen einzuhalten, im Einzelnen: 

  • die mir zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben
  • eBuSy nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des TSV Forstenried e.V. oder von productive web als Software-Lizenzgeber schädigen können
  • den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von productive web betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von productive web unbefugt einzudringen
  • den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen
  • den TSV Forstenried e.V. und productive web von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von eBuSy durch mich beruhen oder mit meiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit meiner Nutzung von eBuSy verbunden sind
  • vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen

 

Außerdem verpflichten Sie sich mit der Nutzung der Tennishalle der Einhaltung der AGB:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Tennishalle

TSV Forstenried e.V.
(Präsident: Peter Sopp)
Graubündener Str. 100, 81475 München

 

Der TSV Forstenried bietet die Tennishallenplätze, die sich in der von ihm betriebenen Anlage in 81475 München, Graubündener Str. 102, befinden, sowohl Privatpersonen als auch Vereinen sowie Unternehmern und Unternehmen (im Folgenden insgesamt „Kunden“) zur Miete an.

Für dieses Angebot sowie die diesbezüglich zwischen TSV Forstenried und seinen Kunden geschlossenen Verträge gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).

1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 TSV Forstenried erbringt seine vorgenannten Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit dem einer Buchung zugrunde liegenden Angebot des TSV Forstenried. Sofern in einem Angebot des TSV Forstenried Bestimmungen getroffen werden, die im Widerspruch zu Regelungen in diesen AGB stehen, so gehen insoweit die Bestimmungen in dem Angebot im Zweifelsfall der betreffenden Regelung in diesen AGB vor. Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, sind schriftlich abzufassen.

1.2 Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann in einen Vertrag zwischen TSV Forstenried und dem Kunden einbezogen, wenn und soweit dies ausdrücklich von TSV Forstenried schriftlich bestätigt wurde. Erfolgt auf diesem Wege eine wirksame Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, so bleibt die Fortgeltung dieser AGB davon unberührt. Soweit Regelungen von wirksam einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden im Widerspruch zu Regelungen dieser AGB stehen, sollen im Zweifel die Regelungen dieser AGB Anwendung finden.

Im Übrigen sind allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden für den TSV Forstenried unverbindlich, auch wenn der TSV Forstenried ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht und / oder der Kunde erklärt, nur unter Einbeziehung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag durchführen zu wollen.

1.3 Der TSV Forstenried behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Soweit Gegenstand einer Buchung des Kunden die wiederholte Überlassung von Anlagen innerhalb eines bestimmten Zeitraums – wie beispielsweise Abonnements zur Nutzung von Tennisplätzen – ist und eine Änderung dieser AGB während des vereinbarten Nutzungs- bzw. Leistungszeitraums in Kraft treten soll, wird der TSV Forstenried den Kunden durch eine Änderungsmitteilung in Textform über die Neufassung dieser AGB und über den Zeitpunkt, ab dem die Neufassung gelten soll, informieren.

Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese mit Wirkung für die Zukunft in den über die betreffenden Leistungen geschlossenen Vertrag einbezogen.

Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der Änderungen fristgemäß, so ist der TSV Forstenried berechtigt, den betreffenden Vertrag mit Wirkung zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten AGB gemäß Änderungsmitteilung in Kraft treten sollen. Vom Kunden bereits geleistete Zahlungen werden ihm in dem Fall in dem Umfang zurückerstattet, in dem die Nutzung der Anlagen durch ihn bis zum Beendigungszeitpunkt infolge der Kündigung durch den TSV Forstenried hinter dem gebuchten Umfang zurückgeblieben ist.

2. Vertragsschluss

2.1 Soweit nachstehend oder im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend erklärt, stellt das Leistungsangebot des TSV Forstenried stets allein die unverbindliche Einladung an den Kunden dar, dem TSV Forstenried durch eine Buchungsanfrage ein Angebot über den Abschluss eines Vertrages über die betreffende Leistung zu den angebotenen Konditionen zu unterbreiten. Jede Buchungsanfrage des Kunden bedarf daher einer Bestätigung durch den TSV Forstenried, damit ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem TSV Forstenried über die Leistung zustande kommt, bezüglich derer der Kunde eine Buchungsanfrage gestellt hat. Dem TSV Forstenried steht es frei, Buchungsanfragen abzulehnen.

2.2 Miete von Tennisplätzen

Tennisplätze können zu einzelnen Zeiteinheiten à 60 Minuten sowie in Form von Saison-Abonnements (Wintersaison) gemietet werden.

2.2.1 Buchung einzelner Zeiteinheiten

Buchungen von Tennisplätzen zu einzelnen Zeiteinheiten erfolgen direkt über das vom TSV Forstenried betriebene Online-Buchungssystem. Dieses ist über die Website des TSV Forstenried (www.tsv-forstenried.de) abrufbar.

Im Rahmen des Online-Buchungssystems stellt der dort abrufbare Belegungskalender das Angebot des TSV Forstenried dar, die danach in den dort angegebenen Zeiträumen verfügbaren Tennisplätze zu den jeweils angegebenen Preisen zu mieten. Ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem TSV Forstenried über die von dem Kunden ausgewählten Tennisplätze zu den ausgewählten Zeiten und zu den dem Kunden im Zuge des Buchungsvorgangs mitgeteilten Preisen kommt mit Abschluss des Online-Buchungsvorgangs zustande, der mit erfolgreicher Durchführung des Online-Bezahlungsvorgangs durch den Kunden erfolgt. Mit Durchführung der Bezahlung seiner Auswahl erklärt der Kunde insoweit die Annahme des Angebots des TSV Forstenried.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, insbesondere also auch bis zum Abschluss des Online-Buchungsvorgangs, keine Vorabreservierung der von ihm im Zuge des Buchungsvorgangs ausgewählten Plätze zu den von ihm ausgewählten Zeiten erfolgt mit der Folge, dass diese Plätze zu den betreffenden Zeiten nicht von anderen Kunden gebucht werden könnten. Es besteht daher prinzipiell die Möglichkeit, dass ein Kunde mit dem TSV Forstenried einen Vertrag über die Miete von Plätzen schließt, die ein anderer Kunde im Rahmen eines Buchungsvorgangs zu denselben Zeiten bereits ausgewählt hat, ohne jedoch den Buchungsvorgang abgeschlossen und somit seinerseits mit dem TSV Forstenried einen Mietvertrag bezüglich der Plätze geschlossen zu haben.

2.2.2 Saison-Abonnements

Der Kunde beantragt ein Saison-Abonnement jeweils durch Einreichung eines schriftlichen oder digitalen Formulars beim TSV Forstenried. Ein entsprechender Vertrag kommt zustande, indem der TSV Forstenried den Antrag des Kunden ausdrücklich oder durch Übersendung einer Rechnung über den für das Saison-Abonnement anfallenden Gesamtmietpreis annimmt.

3. Vertragsgegenstand, Leistungen des TSV Forstenried

3.1 Durch den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Tennisplätzen der Tennishalle verpflichtet sich der TSV Forstenried, dem Kunden die Nutzung zu den vereinbarten Zeiten und zu dem vereinbarten Preis nach Maßgabe dieser AGB zur eigenverantwortlichen Nutzung zu überlassen. Eine Einweisung oder Anleitung des Kunden bezüglich der Nutzung der Anlagen, insbesondere bezüglich seiner körperlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen, ist ebenso wenig Gegenstand der insofern vom TSV v geschuldeten Leistungen, wie eine Beaufsichtigung des Kunden und etwaiger Mitspieler und / oder Begleiter des Kunden sowie der von diesen mitgebrachten Sachen.

3.2 Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen im Einzelfall schuldet der TSV Forstenried nicht die Reservierung einer Anlage für einen bestimmten Zeitraum zugunsten eines Kunden, solange mit diesem diesbezüglich noch kein Vertrag gem. Ziffer 2 dieser AGB geschlossen wurde.

3.3 Bei der Buchung eines Abonnements zur Nutzung eines Tennisplatzes hat der Kunde die Möglichkeit, für die Dauer einer Saison zu einem festen Tag und einer festen Uhrzeit je Woche eine bestimmte Anzahl von Zeiteinheiten derselben Preiskategorie einen (oder mehrere) Tennisplatz (Tennisplätze) zu buchen.

Für Platzbuchungen läuft die Wintersaison von Oktober eines Jahres bis Ende April des darauffolgenden Jahres.

3.4 Der TSV Forstenried behält sich das Recht vor, während der Laufzeit eines Abonnements die von dem Abonnement umfassten Plätze innerhalb der gebuchten Zeiträume maximal zweimal für besondere Zwecke, insbesondere Turniere, in Anspruch zu nehmen. Für dadurch ausfallende Spielzeit erhält der Kunde Zeitgutschrift, die noch während der Laufzeit des betreffenden Abonnements einzulösen sind. Sollte die Einlösung der Zeitgutschrift aus in der Sphäre von TSV Forstenried liegenden Gründen nicht möglich sein, wird dem Kunden der anteilige Mietpreis für die ausgefallene Spielzeit zurückerstattet.

3.5 Hat der Kunde einen bestimmten Tennisplatz gebucht und ist es dem TSV Forstenried infolge einer Doppelbuchung oder aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, ihm diesen für den vereinbarten Zeitraum zu überlassen, so kann der TSV Forstenried dem Kunden in dem vereinbarten Zeitraum einen anderen Platz derselben Kategorie zuweisen und dadurch seine vertragliche Leistungspflicht gegenüber dem Kunden erfüllen.

Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von Seiten des TSV Forstenried zu vertreten sind (z. B. Unwetter, Streik, Energieausfall, Unruhen, nicht vom TSV Forstenried zu vertretende behördliche Maßnahmen und dergleichen), ist der TSV Forstenried für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der Leistungspflicht befreit.

3.6 Sollte der TSV Forstenried neben der Überlassung von Anlagen weitere Leistungen ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf deren Erbringung. TSV Forstenried ist berechtigt, solche Zusatzleistungen – im Falle derer Erbringung im Rahmen von Buchungen, die die wiederholte Erbringung von Leistungen durch TSV Forstenried zum Gegenstand haben, nach vorheriger Ankündigung innerhalb angemessener Frist zu ändern, einzustellen oder künftig nur noch gegen Vergütung anzubieten.

4. Nutzungsregeln für die Anlagen, Verantwortlichkeit des Kunden für eigene Gesundheit

4.1 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede sportliche Betätigung Risiken von Verletzungen birgt. Dies betrifft ganz besonders den Hochleistungssport. Der Kunde nimmt diese typischerweise mit sportlicher Betätigung im Allgemeinen und mit einer solchen im Rahmen des Hochleistungssports im Besonderen verbundene Verletzungsgefahr bei der Inanspruchnahme der Leistungen des TSV Forstenried bewusst und eigenverantwortlich in Kauf.

4.2 Der Kunde ist insbesondere allein dafür verantwortlich, dass ihm allein infolge seiner körperlichen Betätigung im Rahmen der Nutzung der Anlagen, also unabhängig von dem Zustand der genutzten Anlagen, keine Beeinträchtigung oder Beschädigung seines Körpers, seiner Gesundheit oder an seinem Eigentum oder sonstigen seiner Vermögensgegenstände entsteht.

4.3 Die Kunden sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Nutzung der Anlagen verpflichtet und haben insofern alles zu unterlassen, was andere Kunden über das bei vereinbarungsgemäßer, angemessener und vernünftiger Nutzung der Anlagen und sportlicher Betätigung übliche Maß hinaus beeinträchtigt.

4.4 Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten bzw. bespielt werden. Der TSV Forstenried ist andernfalls berechtigt, dem Kunden die Nutzung der Tennisplätze zu verweigern.

Der Kunde hat die von ihm genutzten Anlagen nach Ablauf der jeweiligen Mietzeit in dem Zustand zu hinterlassen, wie er sie vorgefunden hat. Insbesondere hat er die von ihm gemieteten Tennisplätze, sofern sie genutzt wurden, bis zum Ablauf der gebuchten Zeiteinheit bzw. bis zum Ablauf der letzten von mehreren zusammenhängend gebuchten Zeiteinheiten mit den dafür vorgesehenen Besen oder Netzen abzuziehen oder abziehen zu lassen. Etwaige Beschädigungen und sonstige Mängel der Anlagen, die der Kunde feststellt, hat er dem TSV Forstenried unverzüglich, spätestens unverzüglich nach Ablauf der Mietzeit, innerhalb derer er die Beschädigung / den Mangel festgestellt hat, zur Kenntnis zu bringen.

4.5 Ergänzend gelten für den Aufenthalt des Kunden in der Anlage des TSV Forstenried die für diese zum Schutze der sich dort aufhaltenden Personen sowie der Anlage selbst und der sich dort befindlichen Sachen geltenden und dort in ihrer jeweils aktuellen Fassung bekannt gemachten Verhaltens- bzw. Nutzungsregeln.

5. Preise und Bezahlung

5.1 Die Höhe der vom Kunden an den TSV Forstenried für die Leistungserbringung zu zahlenden Preise bestimmt sich jeweils nach dem Angebot des TSV Forstenried, aufgrund dessen der Vertrag mit dem Kundengemäß Ziffer 2 dieser AGB zustande gekommen ist. Sollte ein Preis im Einzelfall nicht ausdrücklich vereinbart sein, steht dem TSV Forstenried ein solcher in Höhe der zum Zeitpunkt der zugrundeliegenden Buchungsanfrage des Kunden geltenden Preislisten des TSV Forstenried zu.

Sofern vom TSV Forstenried nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Der Kunde ist, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt und nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart, zur Vorleistung und somit zur Vorkasse verpflichtet. Der vom Kunden zu entrichtende Preis ist wie folgt zur Zahlung fällig:

5.2.1 Der Preis für Einzeleinheiten für die Nutzung der Anlagen ist regelmäßig vollständig im Voraus zu leisten.

Bei Buchungen von Einzeleinheiten für die Nutzung der Tennisplätze über das Online-Buchungssystem nimmt der Kunde ein entsprechendes Angebot des TSV Forstenried in dem von ihm ausgewählten Umfang durch Bezahlung des ausgewiesenen Gesamtmietpreises an (vgl. Ziffer 2.1.1 dieser AGB), sodass in diesem Fall der entsprechende Mietpreis jeweils mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig ist.

In sonstigen Fällen der Buchung von Einzeleinheiten ist der vereinbarte Preis jeweils vollständig spätestens bis zum Beginn des betreffenden Nutzungs- bzw. Leistungszeitraums zu zahlen.

5.2.2 Der Gesamtmietpreis für ein Saison-Abonnement für die Nutzung eines Tennisplatzes wird vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall jeweils wie folgt zur Zahlung fällig:

Mit Zugang der Rechnung für ein Saison-Abonnement wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises zur Zahlung fällig. Der danach verbleibende Restmietpreis ist zahlbar bis spätestens vier (4) Wochen vor dem ersten im Rahmen des Saison-Abonnements vereinbarten Spieltermins. Geht dem Kunden die Rechnung für ein Saison-Abonnement erst vier (4) Wochen vor dem ersten vereinbarten Spieltermin oder später zu, ist der Gesamtmietpreis somit mit Zugang der Rechnung vollständig zur Zahlung fällig.

5.3 Grundsätzlich entfällt die mit Vertragsschluss begründete Zahlungspflicht des Kunden nicht insoweit, wie er eine gebuchte Anlage nicht nutzt; insofern wird auf die Regelung unter Ziffer 8.3 dieser AGB verwiesen.

Ebenso wenig hat der Kunde einen Anspruch auf Überlassung der betreffenden Anlage für die volle gebuchte Dauer, wenn er eine fällige Zahlung nicht oder nicht vollständig rechtzeitig bis zum Beginn des vereinbarten Nutzungszeitraums leistet und der TSV Forstenried ihm insoweit die Überlassung der Anlage berechtigterweise verweigert.

5.4 Der Kunde kann gegen Forderungen des TSV Forstenried mit eigenen Forderungen grundsätzlich nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich bei den Forderungen des Kunden um Zahlungsansprüche handelt, die ihm aufgrund derselben Buchung, aufgrund derer der TSV Forstenried seine Forderungen gegen den Kunden geltend macht, infolge einer vom TSV Forstenried zu vertretenden Mangelhaftigkeit der vom TSV Forstenried erbrachten Leistungen zustehen.

6.Gewährleistung

6.1 Der TSV Forstenried gewährt dem Kunden die Nutzung der gebuchten Anlagen im vereinbarten Umfang und nach Maßgabe dieser AGB. Der TSV Forstenried wird dem Kunden hierzu die betreffende Anlage in einem Zustand überlassen, der zur eigenverantwortlichen Ausübung des Tennissports geeignet ist.

6.2 Unbeschadet der gesetzlichen Ausschlussgründe bei Kenntnis und grob fahrlässiger Unkenntnis des Kunden von einem Mangel, bestehen Gewährleistungsansprüche auch nicht bei nur unerheblicher Abweichung von den geschuldeten Eigenschaften und der geschuldeten Beschaffenheit der vom TSV Forstenried erbrachten Leistungen, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Geeignetheit der Anlagen, bei Schäden, die nach Überlassung der betreffenden Anlage an den Kunden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Nutzung bzw. Handhabung der Anlage durch den Kunden oder von ihm mitgebrachte Personen entstehen oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die zum Zeitpunkt der betreffenden Buchung nicht vorausgesetzt und vom TSV Forstenried nicht zu vertreten sind.

6.3 Soweit eine Leistung vom TSV Forstenried nach Vorstehendem mangelhaft ist und dem Kunden diesbezügliche Gewährleistungsansprüche zustehen, wird der TSV Forstenried die betreffenden Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung beseitigen. Der Kunde ist berechtigt, den vereinbarten Preis durch Erklärung gegenüber dem TSV Forstenried für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem die geschuldete Nutzbarkeit der Anlage infolge ihrer Mangelhaftigkeit in vorstehendem Sinne nicht nur unerheblich gemindert ist.

Sollte eine Mängelbeseitigung fehlschlagen oder ist eine solche unverhältnismäßig teuer oder dem TSV Forstenried aus anderen Gründen nicht zumutbar, ist der Kunde unbeschadet seines Minderungsrechts berechtigt, die betreffende Buchung zu kündigen und nach Maßgabe der unter Ziffer 7dieser AGB getroffenen Regelungen Schadensersatz zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit eines vorherigen Nacherfüllungsverlangens bleiben hiervon unberührt.

6.4 Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres nach Beendigung der betreffenden Mietzeit. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels gilt dies nicht, wenn der TSV Forstenried grob schuldhaft gehandelt hat oder bei Überlassung der betreffenden Anlage Kenntnis von dem Mangel hatte oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge eines solchen Mangels.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des betreffenden Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunderegelmäßig vertraut und vertrauen durfte (so genannte „wesentliche Vertragspflichten“), verjähren kenntnisunabhängig innerhalb von fünf (5) Jahren ab ihrer Entstehung.

7. Haftung

7.1 Die Haftung des TSV Forstenried aus Vertrag und Delikt beschränkt sich auf

a. Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz;

b. Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen;

c. Schäden infolge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (vgl. oben unter Ziffer 6.4); insoweit ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden ist dabei regelmäßig die einfache Höhe des Preises der betreffenden Leistung anzusehen. Darüberhinausgehende Haftungsansprüche sind insofern ausgeschlossen, insbesondere haftet der TSV Forstenried nicht darüber hinaus für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen des TSV Forstenried. Der TSV Forstenried haftet nicht für das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen, wenn es sich bei diesem um den Kunden handelt.

8. Laufzeiten, Kündigung, Stornierung, Nichtwahrnehmung und Übertragung von Buchungen

8.1 Bei den über die zeitweise Überlassung bzw. Nutzung von Anlagen zwischen dem Kunden und dem TSV Forstenried geschlossenen Verträgen handelt es sich jeweils um für einen festen Zeitraum geschlossene und somit befristete Miet- bzw. Nutzungsverträge. Somit können solche Verträge von den Vertragspartnern vorzeitig nur durch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden.

Ein solcher wichtiger Grund ist für den TSV Forstenried insbesondere gegeben, wenn der Kunde erheblich gegen die Nutzungsregeln gem. Ziffer 4 dieser AGB verstößt oder er erklärt, diese Regeln bei Nutzung der Anlagen nicht beachten zu wollen.

Aus seiner Risikosphäre stammende Gründe (Krankheit, Urlaub, Ortswechsel o. ä.), die den Kunden an der Nutzung gebuchter Anlagen hindern, stellen regelmäßig keinen den Kunden zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Grund dar. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der Kunde aus tatsächlichen, bei der Buchung ihm nicht bekannten bzw. für ihn nicht vorhersehbaren und nicht von ihm zu vertretenden Gründen daran gehindert ist, eine erhebliche Anzahl von Zeiteinheiten im Rahmen eines Saison-Abonnements zu nutzen. Als erheblich ist insofern regelmäßig eine solche Anzahl anzusehen, die mindestens 50% der im Rahmen des Saison-Abonnements vereinbarten Gesamtanzahl an Zeiteinheiten entspricht.

Hat der Kunde den Preis für Leistungen im Voraus gezahlt, die vereinbarungsgemäß erst nach Wirksam werden einer Kündigung erbracht werden sollten, werden ihm die entsprechenden Zahlungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom TSV Forstenried erstattet. Etwaige dem TSV Forstenried in einem solchen Fall gegenüber dem Kunden zustehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

8.2 Kann oder möchte der Kunde eine Buchung nicht antreten, ohne dass insoweit ein ihn zur Kündigung des betreffenden Vertrags berechtigender Grund vorliegt, und zeigt er dies dem TSV Forstenried vor Beginn des betreffenden Zeitraums an („Stornierung“ einer Buchung), kann der TSV Forstenried dem Kunden unter Fortbestand seiner mit Vertragsschluss begründeten Zahlungsverpflichtung im gleichen Umfang Ersatzzeiträume zur Nutzung derselben oder einer gleichwertigen Anlage anbieten. Kann der TSV Forstenried dem Kunden in dem Fall keinen solchen Ersatzzeitraum anbieten, den der Kunde wahrnehmen kann oder möchte, entfällt hierdurch die Zahlungspflicht des Kunden nicht.

8.3 Unbeschadet der vorstehenden Regelungen entfällt die Verpflichtung des Kunden, den für eine Einzeleinheit vereinbarten Preis zu zahlen, nicht dadurch, dass er gebuchte Anlagen im vereinbarten Zeitraum nicht nutzt bzw. nicht in Anspruch nimmt, ohne dass die betreffende Buchung wirksam gekündigt oder aus anderem Grunde aufgehoben wurde. Es steht dem Kunden jedoch frei nachzuweisen, dass der TSV Forstenried infolge einer anderweitigen Vermietung der Anlage im betreffenden Zeitraum Einnahmen erzielt oder infolge der unterbliebenen Nutzung der Anlage Aufwendungen erspart hat, die sich der TSV Forstenried insoweit auf den vereinbarten Preis anzurechnen hat.

8.4 Der Kunde kann die von ihm gebuchten Einzelstunden mit einer Frist von 3 Tagen (72 Stunden) kostenfrei stornieren bzw. von seiner Buchung der Einzelstunde zurücktreten. Ein Rücktritt nach Ablauf dieser Frist ist mit einer Zahlung der Buchung verbunden. In diesem Fall ist also kein kostenfreier Rücktritt mehr möglich. Sollte der Kunde von Seiten des TSV Forstenried eine Zeitgutschrift erhalten, so ist diese innerhalb der laufenden Saison einzulösen.

Eine Stornierung von Einzelstunden im Rahmen eines Abonnements ist nur in begründeten Einzelfällen möglich bzw. nur unter den in 8.1 sowie 8.2 genannten Fällen möglich. In Einzelfällen entscheidet die Geschäftsführung/das Präsidium.

8.5 Der Kunde kann sein mit Abschluss eines entsprechenden Vertrages erworbenes Recht, eine Anlage nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen, an Dritte übertragen. Der TSV Forstenried ist nur verpflichtet, einem solchen Dritten die entsprechende Nutzung zu gewähren, wenn der Kunde den TSV Forstenried über die Übertragung der Buchung sowie die Identität desjenigen informiert, auf den die Buchung übertragen wurde, oder aber der betreffende Dritte dem TSV Forstenried gegenüber nachweist, dass ihm die betreffende Buchung von dem Kunden übertragen wurde.

9. Datenschutzinformation

9.1. Der TSV Forstenried verarbeitet die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehenden personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Adresse, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Zahlungsinformationen, insbesondere auch die Bankverbindung) als Verantwortlicher im Sinne der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Die zur Buchung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden werden verarbeitet, um das Vertragsverhältnis anzubahnen bzw. durchzuführen. Eine Änderung dieser Zwecke ist nicht geplant.

9.3. Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ist Art.6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO, mithin der Vertrag zwischen dem TSV Forstenried und dem Kunden einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.4. Die personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verarbeitet werden, werden vom TSV Forstenried gemäß steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen für die Dauer von zehn Kalenderjahren nach Vertragsende gespeichert.

9.5 Der Kunde kann von den ihm zustehenden Rechten gemäß DS-GVO jederzeit Gebrauch machen.

10. Sonstiges

10.1 Der Erfüllungsort für die Leistungen des TSV Forstenried ist der Ort der Anlage, derjenige für bargeldlose Zahlungen des Kunden ist der Sitz des TSV Forstenried. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem TSV Forstenried und dem Kunden sowie etwaige im Zusammenhang mit diesen entstehenden Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

10.2 Soweit der Kunde bei Abschluss des betreffenden Vertrages mit dem TSV Forstenried als Unternehmer, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem TSV Forstenried und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten stets das für den Sitz des TSV Forstenried zuständige Gericht zuständig.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

(Stand Mai 2023)